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   BAG, 08.08.1996 - 6 AZR 1035/94   

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BAG, 08.08.1996 - 6 AZR 1035/94 (https://dejure.org/1996,2424)
BAG, Entscheidung vom 08.08.1996 - 6 AZR 1035/94 (https://dejure.org/1996,2424)
BAG, Entscheidung vom 08. August 1996 - 6 AZR 1035/94 (https://dejure.org/1996,2424)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1997, 792
  • NZA-RR 1997, 234 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 08.08.1996 - 6 AZR 1013/94

    Eingruppierung einer pädagogischen Unterrichtshilfe

    Auszug aus BAG, 08.08.1996 - 6 AZR 1035/94
    Dieser Rechtsprechung folgt der Senat (vgl. auch Senatsurteil vom 8. August 1996 - 6 AZR 1013/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Diese Bedeutung kann ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes ohne Hinzutreten weiterer Umstände der Angabe der Vergütungsgruppe auch deshalb nicht entnehmen, weil der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes regelmäßig keine übertarifliche Vergütung, sondern nur das gewähren will, was dem Arbeitnehmer tarifrechtlich zusteht (vgl. BAG Urteile vom 23. August 1995 und vom 8. August 1996, a.a.O.).

    Den öffentlichen Arbeitgebern wurde damit die Möglichkeit eröffnet, derartige Eingruppierungen einseitig, ohne Änderungskündigung oder Änderungsvereinbarung zu korrigieren (Senatsurteil vom 8. August 1996, a.a.O.? Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAT-O/ATB-Ang, Stand Oktober 1996, § 22 Erl. 3).

    Der Vergütungsanspruch richtet sich vielmehr nach den vertraglichen oder tariflichen Bestimmungen einer zutreffenden Eingruppierung (BAGE 65, 163; 71, 139 = AP Nr. 31 und 37 zu § 75 BPersVG; zuletzt Senatsurteil vom 8. August 1996 - 6 AZR 1013/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Ein nach den vertraglichen oder tariflichen Bestimmungen nicht gegebener Vergütungsanspruch kann durch eine Verletzung des Mitbestimmungsrechtes nicht begründet werden (vgl. BAGE 71, 139 = AP Nr. 37 zu § 75 BPersVG und Senatsurteil vom 8. August 1996, a.a.O.).

  • BAG, 30.05.1990 - 4 AZR 74/90

    Korrigierende Rückgruppierung

    Auszug aus BAG, 08.08.1996 - 6 AZR 1035/94
    Der Vergütungsanspruch richtet sich vielmehr nach den vertraglichen oder tariflichen Bestimmungen einer zutreffenden Eingruppierung (BAGE 65, 163; 71, 139 = AP Nr. 31 und 37 zu § 75 BPersVG; zuletzt Senatsurteil vom 8. August 1996 - 6 AZR 1013/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Das Mitbestimmungsrecht in Form des Mitbeurteilungsrechtes dient damit der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit und bietet dem Angestellten eine größere Gewähr für die Richtigkeit der vorgenommenen Zuordnung, als wenn sie vom Arbeitgeber allein vorgenommen wird (BAGE 65, 163, 166 = AP Nr. 31 zu § 75 BPersVG; BAGE 77, 1 = AP Nr. 2 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung).

  • BAG, 26.08.1992 - 4 AZR 210/92

    Mitbestimmung bei korrigierender Rückgruppierung

    Auszug aus BAG, 08.08.1996 - 6 AZR 1035/94
    Der Vergütungsanspruch richtet sich vielmehr nach den vertraglichen oder tariflichen Bestimmungen einer zutreffenden Eingruppierung (BAGE 65, 163; 71, 139 = AP Nr. 31 und 37 zu § 75 BPersVG; zuletzt Senatsurteil vom 8. August 1996 - 6 AZR 1013/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Ein nach den vertraglichen oder tariflichen Bestimmungen nicht gegebener Vergütungsanspruch kann durch eine Verletzung des Mitbestimmungsrechtes nicht begründet werden (vgl. BAGE 71, 139 = AP Nr. 37 zu § 75 BPersVG und Senatsurteil vom 8. August 1996, a.a.O.).

  • BAG, 26.04.1995 - 4 AZR 97/95

    Eingruppierung einer Erzieherin in der Tätigkeit als Unterstufenlehrerin an einer

    Auszug aus BAG, 08.08.1996 - 6 AZR 1035/94
    Eine Horterzieherin in der Tätigkeit einer Unterstufenlehrerin ist keine Lehrerin i.S. der 2. BesÜV und hat daher keinen Anspruch auf Vergütung nach VergGr IVb BAT-O = Besoldungsgruppe A 10 (im Anschluß an BAG Urteil vom 26. April 1995 - 4 AZR 97/95 - AP Nr. 7 zu § 11 BAT-O, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Nach der Rechtsprechung des Vierten Senats ist die Klägerin deshalb nicht als "Lehrer" i.S.d. 2. BesÜV anzusehen (BAG Urteil vom 26. April 1995 - 4 AZR 97/95 - AP Nr. 7 zu § 11 BAT-O, auch zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 58/93

    Mitbestimmung bei Eingruppierung

    Auszug aus BAG, 08.08.1996 - 6 AZR 1035/94
    Das Mitbestimmungsrecht in Form des Mitbeurteilungsrechtes dient damit der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit und bietet dem Angestellten eine größere Gewähr für die Richtigkeit der vorgenommenen Zuordnung, als wenn sie vom Arbeitgeber allein vorgenommen wird (BAGE 65, 163, 166 = AP Nr. 31 zu § 75 BPersVG; BAGE 77, 1 = AP Nr. 2 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung).
  • BAG, 23.08.1995 - 4 AZR 352/94

    Arbeitsvertraglicher Anspruch auf Vergütung aus der VergGr. Kr. VII BAT -

    Auszug aus BAG, 08.08.1996 - 6 AZR 1035/94
    Nach der Rechtsprechung des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG Urteil vom 23. August 1995 - 4 AZR 352/94 - ZTR 1996, 169, 170 m.w.N.) läßt sich der für Arbeitsverträge im öffentlichen Dienst tariflich in § 22 Abs. 3 BAT/BAT-O vorgeschriebenen und deshalb typischen Angabe der Vergütungsgruppe nicht eine Willenserklärung des öffentlichen Arbeitgebers entnehmen, auch unabhängig von den tariflichen Bestimmungen, die angegebene Vergütung zahlen zu wollen.
  • BAG, 13.06.1996 - 6 AZR 858/94

    Eingruppierung einer Sonderschullehrerin

    Auszug aus BAG, 08.08.1996 - 6 AZR 1035/94
    Diese tarifliche Verweisung auf die beamtenrechtlichen Vorschriften ist nach der ständigen Rechtsprechung des Vierten Senats, der sich der erkennende Senat angeschlossen hat, zulässig (BAG Urteil vom 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 - AP Nr. 1 zu § 2 BAT-O; Urteile vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 972/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen und - 6 AZR 858/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 24.11.1993 - 4 AZR 16/93

    Tarifvertrag - Eingruppierung angestellter Lehrer - Verweis auf Beamtenregelungen

    Auszug aus BAG, 08.08.1996 - 6 AZR 1035/94
    Diese tarifliche Verweisung auf die beamtenrechtlichen Vorschriften ist nach der ständigen Rechtsprechung des Vierten Senats, der sich der erkennende Senat angeschlossen hat, zulässig (BAG Urteil vom 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 - AP Nr. 1 zu § 2 BAT-O; Urteile vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 972/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen und - 6 AZR 858/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 13.06.1996 - 6 AZR 972/94

    Eingruppierung eines Freundschaftspionierleiters

    Auszug aus BAG, 08.08.1996 - 6 AZR 1035/94
    Diese tarifliche Verweisung auf die beamtenrechtlichen Vorschriften ist nach der ständigen Rechtsprechung des Vierten Senats, der sich der erkennende Senat angeschlossen hat, zulässig (BAG Urteil vom 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 - AP Nr. 1 zu § 2 BAT-O; Urteile vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 972/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen und - 6 AZR 858/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • LAG Sachsen, 09.08.1994 - 5 Sa 323/94

    Feststellungsklage; Vergütungsgruppe; Eingruppierung; Arbeitsverhältnis;

    Auszug aus BAG, 08.08.1996 - 6 AZR 1035/94
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 9. August 1994 - 5 Sa 323/94 - aufgehoben.
  • BAG, 17.05.2000 - 4 AZR 237/99

    Korrigierende Rückgruppierung

    beinhaltet eine ausdrückliche Klarstellung für Eingruppierungen, die bis zum 31. Dezember 1992 vorgenommen worden sind und trägt damit dem Umstand Rechnung, daß im öffentlichen Dienst in den neuen Bundesländern eine Vielzahl von Eingruppierungen vorgenommen werden mußten, über deren Grundlagen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht noch besondere Unsicherheit bestand (BAG 8. August 1996 - 6 AZR 1035/94 - AP BAT-O § 11 Nr. 10).
  • BAG, 24.10.1996 - 6 AZR 379/95

    Tariflicher Anspruch eines Horterziehers auf Vergütung nach Vergütungsgruppe IV b

    Eingruppierung einer Lehrkraft an einer allgemeinbildenden Schule mit der Ausbildung als Horterzieherin und Unterricht in den Klassen 7 bis 10; Fortsetzung der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 8. August 1996 - 6 AZR 1035/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; Urteil vom 26. September 1996 - 6 AZR 333/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteile vom 26. September 1996 - 6 AZR 173 u. 232/95 - nicht veröffentlicht).

    Dieser Beurteilung hat sich der erkennende Senat angeschlossen (vgl. Urteil vom 8. August 1996 - 6 AZR 1035/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen und Urteile vom 26. September 1996 - 6 AZR 333/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen und - 6 AZR 232/95 - nicht veröffentlicht).

  • BAG, 26.09.1996 - 6 AZR 333/95

    Eingruppierung einer Erzieherin mit sonderpädagogischer Zusatzausbildung

    Dieser Beurteilung hat sich der erkennende Senat im Urteil vom 8. August 1996 (- 6 AZR 1035/94 - AP Nr. 10 zu § 11 BAT-O) angeschlossen.
  • LAG München, 30.06.2011 - 4 Sa 1147/10

    Eingruppierung eines leitenden Sportlehrers (in der Truppe) der Bundeswehr

    Hiervon sind jedoch die individualrechtlichen Rechtsfolgen zu unterscheiden - ein nach den vertraglichen oder tariflichen Bestimmungen nicht gegebener Vergütungsanspruch kann durch eine Verletzung des Mitbestimmungsrechts hier nicht begründet werden (vgl. etwa BAG, U. v. 08.08.1996, 6 AZR 1035/94, AP Nr. 10 zu § 11 BAT-O - II. 3. der Gründe -).
  • BAG, 09.12.1999 - 6 AZR 291/98
    Eine Willenserklärung des öffentlichen Arbeitgebers, auch unabhängig von den tariflichen Bestimmungen die angegebene Vergütung ggf. übertariflich gewähren zu wollen, läßt sich dem ohne Hinzutreten weiterer Umstände nicht entnehmen (BAG 8. August 1996 - 6 AZR 1013/94 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 46 und - 6 AZR 1035/94 - AP BAT-O § 11 Nr. 10, jeweils mwN).
  • BAG, 21.11.1996 - 6 AZR 446/95

    Eingruppierung einer Freundschaftspionierleiterin

    Sie führte in beiden Fällen zu einer im Vergleich zu den Lehrern eingeschränkten Lehrbefähigung für den Unterricht in den unteren Klassen der allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule (BAG Urteile vom 26. April 1995 - 4 AZR 905/93 - AP Nr. 6 zu § 11 BAT-O, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 972/94 - AP Nr. 9 zu § 11 BAT-O; vom 8. August 1996 - 6 AZR 17/95 - nicht veröffentlicht, nd - 6 AZR 1035/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; vom 26. September 1996 - 6 AZR 333/95 - AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 19.12.1996 - 6 AZR 512/95

    Eingruppierung einer Erzieherin an einer Sonderschule

    Dieser Beurteilung hat sich der erkennende Senat in den Urteilen vom 8. August 1996 (- 6 AZR 1035/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen und vom 26. September 1996 - 6 AZR 333/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen) angeschlossen.
  • BAG, 15.04.1999 - 6 AZR 562/97
    Diese Bedeutung kann ein Arbeitnehmer ohne Hinzutreten weiterer Umstände der Angabe der Vergütungsgruppe auch deshalb nicht bei messen, weil der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes regelmäßig keine übertarifliche Vergütung, sondern nur das gewähren will, was dem Arbeitnehmer tariflich zu steht (vgi. BAG 8. August 1996 - 6 AZR 1013/94 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 46; - 6 AZR 1035/94 - AP BAT-0 § 1 Nr. 10, jeweils mwN).
  • BAG, 26.09.1996 - 6 AZR 173/95
    Nach der Rechtsprechung des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 26. April 1995 - 4 AZR 97/95 - AP Nr. 7 zu § 11 BAT-O, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt), der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. Urteil vom 8. August 1996 - 6 AZR 1035/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt; Urteil vom 26. September 1996 - 6 AZR 333/95 - zur Veröffentlichung bestimmt) ist die Fachschulausbildung eines Erziehers nicht als abgeschlossene pädagogische Fachschulausbildung als Lehrer i.S.d. 2. BesÜV anzusehen.
  • BAG, 19.12.1996 - 6 AZR 551/95

    Eingruppierung einer Erzieherin in Heimen und Horten nach Richtlinien der

    Dem hat sich der erkennende Senat in mehreren Entscheidungen angeschlossen, auf die er verweist (vgl. Urteile vom 8. August 1996 - 6 AZR 1035/94 - zur Veröffentlichung bestimmt, vom 26. September 1996 - 6 AZR 333/95 - zur Veröffentlichung bestimmt, - 6 AZR 173/95 - nicht veröffentlicht und - 6 AZR 232/95 - nicht veröffentlicht).
  • BAG, 21.11.1996 - 6 AZR 447/95
  • BAG, 26.09.1996 - 6 AZR 232/95

    Eingruppierung einer Erzieherin mit Lehrtätigkeiten - Voraussetzungen für die

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